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CusanuswerkDas
Cusanuswerk zählt zu den
Begabtenförderungswerken in der Bundesrepublik Deutschland.
Informationen über den Ablauf des Verfahrens und zu den für die Bewerbung
Das Auswahlverfahren der Erstsemesterförderung findet einmal im Jahr statt und ist auf das Wintersemester als Studienbeginn ausgerichtet. Allgemeiner Anmeldeschluss für das Auswahlverfahren ist der 01. Juli. Abiturzeugnisse, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen, können nach Rücksprache nachgereicht werden. Die Endrunde des Verfahrens findet in Form von Bewerbertagen kurz vor Beginn des Wintersemesters statt. Hierzu werden die Bewerberinnen und Bewerber nach einer Vorauswahl gesondert eingeladen. Selbstbewerbungen und Vorschläge von Schulen, Altcusanerinnen und Altcusanern, Hochschulen und hochschulpastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden im Verfahren gleichberechtigt behandelt. Kandidatinnen und Kandidaten, die sich beim Cusanuswerk bewerben, müssen ein
Gutachten des Hochschulpfarrers vorlegen. Dazu ist ein Gutachtergespräch
nötig.
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