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Religionslehrer/in – ein lohnenswerter Beruf

mit besonderen Anforderungen

Der Religionsunterricht hat eine Sonderstellung unter den Schulfächern. Als Einziger wird er im Grundgesetz namentlich erwähnt und von Kirche und Staat gemeinsam verantwortet („res mixta’’).
Für einen wachsenden Teil der Kinder und Jugendlichen ist er inzwischen der einzige Raum, in dem Fragen des (christlichen) Glaubens und der Religion noch thematisiert werden.
Das macht den Beruf des Religionslehrers zu einer anspruchsvollen und lohnenswerten Tätigkeit, an die Schüler und Eltern, aber auch die Gesellschaft und die Kirche hohe Erwartungen stellen. Neben einer hohen fachlichen Kompetenz sind Persönlichkeit und spirituelle Erfahrungen von entscheidender Bedeutung für den späteren Erfolg in der Schule.
 

Der Studienbegleitbrief

Auf der Grundlage einer Vereinbarung aller deutschen Diözesen erwartet das Erzbistum Köln von allen angehenden Religionslehrern ab Studienbeginn WS 2006/07 die Teilnahme an den verpflichtenden Veranstaltungen / Gesprächen des sogenannten Studienbegleitbriefes.

 

Sie erhalten den Studienbegleitbrief im Orientierungsgespräch.

*) Teilnahme am Angebot zur Spiritualität (Exerztien oder Besinnungstagen) und Erfahrungen in einem kirchlichen Praxisfeld sind nicht verpflichtend (aber empfohlen) für Studierende, die das Fach Katholische Religionslehre als Erweiterungsfach (Erweiterungsprüfung nach bestandenem Staatsexamen) studieren.

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