Der Pfarrgemeinderat ist das pastorale Beratungsgremium einer Kirchengemeinde.
Es wird von den Gemeindemitgliedern alle 4 Jahre neu gewählt.
Der Pfarrgemeinderat (=PGR) ist neben dem Kirchenvorstand (=KV) ein demokratisch gewähltes
Gremium, in dem Gemeindemitglieder Verantwortung für die Gestaltung von Glauben und Leben in der
Gemeinde wahrnehmen. Der PGR berät zusammen mit dem Pfarrer alle seelsorgerischen Fragen der
Pfarrei. Zu seinen Aufgaben gehören Anregung, Schwerpunktsetzung und Koordination von Aktivitäten,
z.B. in der Gottesdienstgestaltung, Verkündigung und sozial-caritativen Hilfen.
Der Vorstand des PGR bereitet die regelmäßen Beratungs-Sitzungen vor. Die praktische Umsetzung
der Beratungsergebnisse wird überwiegend in Sachausschüssen und Projektgruppen geleistet.
Der Pfarrgemeinderat ist auch per
E-Mail für Sie
erreichbar.