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Was ist der Pfarrgemeinderat?

Der Pfarrgemeinderat ist das pastorale Beratungsgremium einer Kirchengemeinde. 
Es wird von den Gemeindemitgliedern alle 4 Jahre neu gewählt.

Der Pfarrgemeinderat (=PGR) ist neben dem Kirchenvorstand (=KV) ein demokratisch gewähltes Gremium, in dem Gemeindemitglieder Verantwortung für die Gestaltung von Glauben und Leben in der Gemeinde wahrnehmen. Der PGR berät zusammen mit dem Pfarrer alle seelsorgerischen Fragen der Pfarrei. Zu seinen Aufgaben gehören Anregung, Schwerpunktsetzung und Koordination von Aktivitäten, z.B. in der Gottesdienstgestaltung, Verkündigung und sozial-caritativen Hilfen.

Der Vorstand des PGR bereitet die regelmäßen Beratungs-Sitzungen vor. Die praktische Umsetzung der Beratungsergebnisse wird überwiegend in Sachausschüssen und Projektgruppen geleistet.

Der Pfarrgemeinderat ist auch per E-Mail für Sie erreichbar.
 

Wer ist im Pfarrgemeinderat?

Georg Leutert (Vorsitzender)

Angela Beckmann

Petra Bettighofer-Dahl

Philipp Büscher

Ursula Clemm

Monika Cuypers

Christoph Dahl

Ralf Diessner

Pater Johannes Garcia

Elisabeth Jülicher
Thomas Könen

Susanne Krein

Bernhard Latus

Herr Manfred Linn

Wolfgang Obermann

Anita Otten

Rüdiger Pohl

Thomas Schillings

Hildegard Schloßmacher

Georg Schmitz

Susanne Sebode

Marita Steinmetz

Susanne Thomas

Pater Ralf Winterberg

Protokolle der Pfarrgemeinderatssitzungen

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